Nichtbefassung satzungswidrig

11 11 2006

Der Ältestenrat hat am 2.11.2006 beschlossen, dass § 8 Absatz 3 der StuRa-Geschäftsordnung gegen § 3 Absatz 3 der Satzung der Studierendenschaft verstößt und daher nichtig ist.

Beschluss im Volltext (pdf)