Volle Aufwandsentschädigung nach Rücktritt bei geteiltem Amt

19 04 2007

Der Ältestenrat hat auf seiner Sitzung am 19.04.2007 beschlossen, dass einem Amtsträger der Studierendenschaft die volle Aufwandsentschädigung zusteht, wenn er zunächst ein geteiltes Amt innehatte und die anteilige Aufwandsentschädigung bekommen hatte und derjenige, mit dem das Amt geteilt wird, später zurücktritt. In dem Verfahren ging es um die AusländerInnen-Sprecher.

Beschluss im Volltext (pdf)


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