Der Ältestenrat hat auf seiner Sitzung am 19.04.2007 beschlossen, dass einem Amtsträger der Studierendenschaft die volle Aufwandsentschädigung zusteht, wenn er zunächst ein geteiltes Amt innehatte und die anteilige Aufwandsentschädigung bekommen hatte und derjenige, mit dem das Amt geteilt wird, später zurücktritt. In dem Verfahren ging es um die AusländerInnen-Sprecher.
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