Wahl des Ältestenrates nach Satzung und Geschäftsordnung

25 04 2007

Der Ältestenrat hat sich auf seiner Sitzung am 25.04.2007 mit dem Procedere der Wahl seiner Mitglieder zu beschäftigen gehabt. Der Ältestenrat hat beschlossen, dass § 9 Absatz 8 Satz 2 der StuRa-Geschäftsordnung nicht mit § 12 Absatz 1 der Satzung der Studierendenschaft unvereinbar ist, sondern beide Vorschriften einen eigenen Regelungsgehalt haben und daher beide angewendet werden können.

Beschluss im Volltext (pdf)


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