Über die Grenzen der Zuständigkeit
4 12 2007Der Ältestenrat hat eine Anfrage zu dem Beschluss des Studentischen Rates (StuRa) über den Kreationismus beantwortet. Der StuRa hatte am 11.07.2007 beschlossen: “Der Studentische Rat möge sich ausdrücklich gegen Kreationismus aussprechen und sich von jeder Form kreationistischer Lehre distanzieren”.
Der Ältestenrat hat sich anlässlich dieser Anfrage mit den Inhalten und Grenzen der Zuständigkeit der Studierendenschaft auseinanderzusetzen gehabt. Keine Befugnis hat die Studierendenschaft für Beschlüsse über die Bewertung bestimmter Weltanschauungen. Sehrwohl aber ist die Studierendenschaft befugt, sich durch StuRa-Beschluss dahingehend zu äußern, dass im Rahmen der akademischen Lehre keine pseudowissenschaftliche Verklärung durch bestimmte religiöse Einflüsse erfolgen möge.
Dem entsprechend hat der Ältestenrat den ersten Teilsatz des Beschlusses aufgehoben und festgestellt, dass der zweite Teilsatz von Rechts wegen nicht zu beanstanden ist.
[...] Hannover ist nicht berechtigt, „sich ausdrücklich gegen Kreationismus aus(zu)sprechen“, hat der Ältestenrat der Studentenschaft der Leibniz-Universität Hannover am 28. November 2007 entschieden. Als Organ der Verfassten Studentenschaft fallen weltanschauliche [...]