Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 01.09.2009 entschieden, dass zwar die Einladung zur AusländerInnen-Vollversammlung satzungsgemäß erfolgte, die Wahl der AusländerInnensprecher jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies ist auf einer ordnungsgemäßen AusländerInnen-Vollversammlung bis zum 15. November 2009 zu wiederholen.
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