Nochmal: Wahlauszählungen sind öffentlich

25 01 2009

Der Ältestenrat hat sich – nochmals – mit der Öffentlichkeit von Wahlauszählungen beschäftigen müssen. Nachdem der Ältestenrat bereits im April 2008 über die Auszählung der letztjährigen StuRa-Wahlen zu entscheiden hatte und kein Zweifel daran ließ, dass öffentlich auszuzählen ist, hat der Studentische Wahlausschuss den Beschluss schlicht ignoriert und in diesem Jahr erneut ausgezählt, ohne die Öffentlichkeit herzustellen.

Der Ältestenrat hat daher beim Studentischen Wahlausschuss die Aufhebung der Wahlen beantragt. Eine ganz ausführliche Begründung findet Ihr im Beschlusstext.

Beschluss im Volltext (.pdf, 90 kB).

Der Beschluss nimmt Bezug auf den bereits genannten Beschluss aus 2008 und diesen Beschluss aus 2007 (zum Thema Antragsbefugnis).





Termin der Wiederholungssitzung satzungswidrig

12 09 2008

Der Ältestenrat der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover hat in seinem einstimmigen Beschluss vom 09.09.2008 die Wiederholungssitzung am 20.08.2008 zur beschlussunfähigen 1. außerordentlichen Sitzung des 4. Studentischen Rates (StuRa) am 28.07.2008 aufgehoben. Alle Beschlüsse und Wahlen der Sitzung sind nichtig.

Der Ältestenrat hat dabei die Regelungen der StuRa-Geschäftsordnung zur Terminierung von Wiederholungssitzungen als satzungswidrig verworfen. § 12 Absatz 2 der Satzung der Studierendenschaft schreibt eine Wiederholung binnen 22 Tagen vor, während die Geschäftsordnung längere Fristen – äußerstenfalls bis über die Semesterferien – vorsah. Außerdem hatte das StuRa-Präsidium in einem Teil der Einladungen versäumt, auf die besondere Beschlussfähigkeit der Wiederholungssitzung hinzuweisen.





Ältestenrat hebt mehrere Sitzungen auf

8 09 2008

In seinem Beschluss vom 21.08.2008 hat der Ältestenrat der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover sämliche bisherigen Sitzungen des 4. Studentischen Rates (StuRa), mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung, aufgehoben. Das StuRa-Präsidium hatte zu den Sitzungen per E-Mail geladen, wobei diejenigen StuRa-Mitglieder, die auf der konstituierenden Sitzung gefehlt hatten, nicht persönlich eingeladen wurden, weil sie sich nicht in die Liste eingetragen hatten.

Der Ältestenrat hat dabei eine Regelung der StuRa-Geschäftsordnung, wonach das StuRa-Präsidium lediglich durch drei Aushänge einladen konnte, für ungültig erklärt. Die Effektivität der Mandatsausübung gebiete es, dass das Präsidium sicherstelle, dass an jedes StuRa-Mitglied eine persönliche Einladung individuell abgesendet werde.

Wegen des Umfangs und der Bedeutung der Beschlüsse, die auf den aufgehobenen Sitzungen gefällt wurden, und weil die beanstandete Geschäftsordnungsregelung schon länger existiert, hat der Ältestenrat die Beschlüsse der aufgehobenen Sitzungen für schwebend wirksam erklärt. Sie gelten also vorläufig weiter, und zwar bis zum 15. November – bis dahin muss der StuRa die Beschlüsse ordnungsgemäß nochmals fassen.

Der Beschluss im Volltext (PDF-Format):
Beschluss-20080821-Einladungsverfahren