Der Ältestenrat hat am 24.01.2007 beschlossen, dass die Bestimmungen über die Rücklagenbildung nach der studentischen Finanzordnung im Grundsatz auch für die Fachschaften gelten, aber nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme anzuwenden sind.
Der Ältestenrat hat am 24.01.2007 beschlossen, dass die Bestimmungen über die Rücklagenbildung nach der studentischen Finanzordnung im Grundsatz auch für die Fachschaften gelten, aber nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme anzuwenden sind.
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