Der Ältestenrat hat auf seiner Sitzung am 19.04.2007 beschlossen, dass der AStA (und mit ihm andere satzungsgemäße Organe der Studierendenschaft) befugt sind, als solche Anfragen und Anträge an den Ältestenrat zu richten. Dabei muss ein entsprechender Beschluss des Organs vorgelegt werden und das Organ muss durch ein namentlich bezeichnetes Mitglied vertreten werden.
Beschluss im Volltext (pdf)
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