Der Ältestenrat hatte sich in seinem Beschluss vom 21.11.2007 mit den Fragen zu befassen, ob dem AStA-AusländerInnen-Referenten ein Weisungsrecht gegenüber der AusländerInnen-Kommission zusteht und welches Organ der Studierendenschaft für die Entsendung von Delegierten zum Bundesverband Ausländischer Studierender (BAS) zuständig ist.
Der Ältestenrat hat einstimmig entschieden, dass ein Weisungsrecht des AStA-Referenten gegenüber der AusländerInnen-Kommission nicht besteht. Delegierte zum BAS sind durch die AusländerInnen-Vollversammlung zu wählen; wenn diese die Wahl nicht durchführt, wird die Verfasste Studierendenschaft im BAS durch AStA-Referenten vertreten.
Beschluss vom 21.11.2007 im Volltext (pdf)
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