Die Einladung zur Wiederholungssitzung des 6. Studentischen Rates am 14.12.2010 erfolgte gemäß § 6a Abs. 2, S.1 Satzung der Verfassten Studierendenschaft; § 6 Abs. 5, S. 1 Geschäftsordnung des Studentischen Rates fristgerecht.
Die Einladung zur Wiederholungssitzung des 6. Studentischen Rates am 14.12.2010 erfolgte gemäß § 6a Abs. 2, S.1 Satzung der Verfassten Studierendenschaft; § 6 Abs. 5, S. 1 Geschäftsordnung des Studentischen Rates fristgerecht.
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