Der Ältestenrat der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover hat in seinem einstimmigen Beschluss vom 09.09.2008 die Wiederholungssitzung am 20.08.2008 zur beschlussunfähigen 1. außerordentlichen Sitzung des 4. Studentischen Rates (StuRa) am 28.07.2008 aufgehoben. Alle Beschlüsse und Wahlen der Sitzung sind nichtig.
Der Ältestenrat hat dabei die Regelungen der StuRa-Geschäftsordnung zur Terminierung von Wiederholungssitzungen als satzungswidrig verworfen. § 12 Absatz 2 der Satzung der Studierendenschaft schreibt eine Wiederholung binnen 22 Tagen vor, während die Geschäftsordnung längere Fristen – äußerstenfalls bis über die Semesterferien – vorsah. Außerdem hatte das StuRa-Präsidium in einem Teil der Einladungen versäumt, auf die besondere Beschlussfähigkeit der Wiederholungssitzung hinzuweisen.
- Der Beschluss im Volltext (PDF-Format)
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